Seit 2017 darf nur überbetrieblich Klauenpflege durchführen, wer eine entsprechende Ausbildung und eine Bewilligung des entsprechenden Kantons vorweisen kann.
Informationen zum Klauengesundheitsprojekt „Gesunde Klauen – Das Fundament für die Zukunft“ finden Sie hier.
Folgende Abbildung finden Sie zum Download hier.